Politisches System
In der Türkei herrscht eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ mächtigen Ministerpräsidenten und einer unabhängigen Justiz. Im September 2010 wurde in einem Referendum über die umfassendste Verfassungsänderung seit 1982 entschieden. Staatsoberhaupt ist der vom Volk für fünf Jahre gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten ist für eine weitere Amtszeit möglich (5+5). Der Staatspräsident beauftragt den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident, welcher die Mehrheitspartei oder die Regierungskoalition repräsentiert. Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung ab.
Das Verfassungsgericht ist einer der obersten Gerichtshöfe der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tülay Tuğcu eine Frau zur Vorsitzenden des Verfassungsgerichts gewählt, die das Amt bis zum 12. Juni 2007 bekleidete.
Der Inlandsnachrichtendienst Millî İstihbarat Teşkilâtı wacht mittels umfangreicher Ermächtigungen u. a. über die innere Ordnung, Verfassung und Sicherheit des Landes. Die zahlenmäßig größten Gewerkschaftsbünde sind Türk-İş (gemäßigt, mit ca. 2,13 Mio. Mitgliedern), DİSK (links-orientiert, mit ca. 0,35 Mio. Mitgliedern) sowie Hak-İş (islamisch-konservativ, mit ca. 0,36 Mio. Mitgliedern).
Das Verfassungsgericht ist einer der obersten Gerichtshöfe der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tülay Tuğcu eine Frau zur Vorsitzenden des Verfassungsgerichts gewählt, die das Amt bis zum 12. Juni 2007 bekleidete.
Der Inlandsnachrichtendienst Millî İstihbarat Teşkilâtı wacht mittels umfangreicher Ermächtigungen u. a. über die innere Ordnung, Verfassung und Sicherheit des Landes. Die zahlenmäßig größten Gewerkschaftsbünde sind Türk-İş (gemäßigt, mit ca. 2,13 Mio. Mitgliedern), DİSK (links-orientiert, mit ca. 0,35 Mio. Mitgliedern) sowie Hak-İş (islamisch-konservativ, mit ca. 0,36 Mio. Mitgliedern).
Parlament
Gesetzgebendes Organ ist in der Türkei die Große Nationalversammlung der Türkei (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern, die vom Volk direkt für vier Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger der Türkei wahlberechtigt und auch wahlpflichtig. Eine Stimmabgabe an türkischen Grenzübergängen ist möglich. Am 12. Juni 2011 fanden Wahlen zum Parlament statt. Drei Parteien schafften den Einzug in das Parlament: Die Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP), die Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) und die Milliyetçi Hareket Partisi (MHP). Jedoch sind momentan fünf Parteien im Parlament vertreten. Dies hat folgende Gründe:
- Der Vorsitzende der Katılımcı Demokrasi Partisi (ÖDP) Şerafettin Elçi trat vor der Wahl aus taktischen Gründen aus seiner Partei aus, da klar zu erwarten war, dass seine Partei die landesweit geltende Sperrklausel von 10
Prozent nicht schaffen würde. Nachdem der Vorsitzende als unabhängiger Kandidat in das Parlament gewählt wurde, trat er wieder in seine Partei ein, die dadurch mit nur einem Sitz vertreten ist.
- Die Barış ve Demokrasi Partisi (BDP) wählte einen ähnlichen Weg. Sie trat aufgrund der 10-Prozent-Sperrklausel nicht als Partei zur Wahl an, sondern stellte unabhängige Kandidaten auf. So wurden 29 Kandidaten in das Parlament gewählt. Nach der Wahl traten alle Kandidaten in die BDP ein und konnten sogar eine Fraktion gründen, da die dafür erforderliche Mindestzahl von 20 Abgeordneten erreicht war.